Nachdem der Prozess zur Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) bereits weit fortgeschritten war, hat ihn die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) mit Verweis auf Corona nun verschoben. Stattdessen soll das bestehende Gesetz mit minimalen Korrekturen bestehen bleiben. Wegen der Bundestagswahl hieße das: Erst 2024 kann ein novelliertes Gesetz in Kraft treten. Der VDFK hat sich mit sechs weiteren Verbänden und Initiativen zusammengetan und richtet die durch diesen Umstand aufgeworfenen dringenden Fragen an die BKM, verbunden mit einer Einladung zum Dialog.
- Wie ist die BKM zu der Auffassung gekommen, dass in unsicheren Zeiten ein veraltetes FFG die Filmbranche für die Zukunft besser rüstet als ein im Zeichen der Unsicherheit novelliertes?
- Warum glaubt die BKM, dass in zwei Jahren verlässliche Grundlagen für eine Prognose zur Entwicklung des Kinomarkts bestehen? Fürchtet die BKM nicht, dass ein Großteil der Akteure dann bereits zum Opfer der Krise geworden ist?
- Wie lange plant die BKM, den grundlegenden Umbau der Filmförderung noch aufzuschieben?
- Erscheint das deutsche Filmschaffen der BKM künstlerisch überzeugend? Warum?
- Warum überwiegen bei den Förderentscheidungen wirtschaftliche Kriterien, obwohl in §1 des FFG die “kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland” gemacht wird?
- Glaubt die BKM, dass eine intensivere Drehbuch- und Entwicklungsförderung zu besseren Filmen führt? Welche Maßnahmen folgen daraus?
- Warum vertraut die BKM in ihrer künstlerischen Drehbuch- und Produktionsförderung einer intransparenten Vorselektion?
- Warum traut die BKM ihren Fachjurys nicht zu, ihre Entscheidungen und deren zugrundeliegenden Kriterien transparent zu machen?
- Warum wird ökologische Nachhaltigkeit zur Fördervoraussetzung, soziale Nachhaltigkeit aber nicht? Welchen Effekt erwartet sich die BKM von der Aufnahme des Wortes „fair“ in die Aufgabenbeschreibung der FFA?
- Welches Signal verbindet die BKM mit der Tatsache, dass im aktuellen FFG-Gesetzesentwurf (Synopse) der Begriff „Diversität“ ein einziges Mal vorkommt? Und was versteht die BKM konkret unter „Belangen der Diversität“?
- Hat die BKM in Erwägung gezogen, dass das Haupthindernis für
ökologische Nachhaltigkeit im sogenannten “Fördertourismus” liegen könnte?
Hat die BKM vor, Zahlen hierzu zu erheben?
Inwiefern wird bei dem neuerdings verpflichtenden CO2-Rechner künftig ausgewiesen, welcher Anteil des Kohlendioxid-Ausstoßes durch „Fördertourismus“ entsteht? - Welchen Anteil der Mehrkosten durch ökologische Nachhaltigkeit wird die BKM übernehmen, um die Produzent*innen zu entlasten?
- Warum wurde die BKM-Verleihförderung den wirtschaftlichen FFA-Richtlinien angepasst? Plant die BKM auch eine kulturelle Verleihförderung?
- Sind die aktuell geltenden Auswertungsfristen aus Sicht der BKM noch zeitgemäß und bis 2024 zu halten?
- Wieso toleriert die BKM den Missbrauch der Marktmacht, mit dem einige Verleiher ihre Auswertungsbedingungen diktieren? Warum knüpft die BKM an die Verleihförderungen keine Auflagen fairen Umgangs?
- Wäre nicht jetzt der geeignete Zeitpunkt, die Besucherschwellen in der Referenzförderung abzuschaffen?
- Welchen Anteil an den Sammlungen des Humboldt-Forums wird die Filmkultur einnehmen?
- Hat die BKM vor der Nicht-Novellierung des FFGs unsere Stellungnahmen gelesen?
AG Filmfestival
Bundesverband kommunale Filmarbeit
Bundesverband Regie
Crew United
Hauptverband Cinephilie
Verband der deutschen Filmkritik
Zukunft deutscher Film