Werden Sie Mitglied im Verband der deutschen Filmkritik!
Mitglied kann jeder Filmjournalist und jede Filmjournalistin werden, der oder die in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist.
Wir bieten regelmäßige Informationen über Festivals, Pressevorführungen und andere berufsbezogene Termine und Ereignisse zum internen Gebrauch.
Wir stellen Jurys für nationale Festivals unter unseren Mitgliedern zusammen, die oft mit Einladungen der Festivals (d.h. Reise- und Hotelkosten werden gezahlt) verbunden sind.
Als deutsche Sektion des internationalen Filmkritikerverbandes FIPRESCI können unsere Mitglieder für Kritikerjurys von Festivals in aller Welt benannt werden, die ebenfalls meistens mit Einladungen des Festivals verbunden sind.
Unsere Mitglieder entscheiden jährlich über die Preise der deutschen Filmkritik für die besten deutschen Filme in zwölf Kategorien.
Wir veranstalten Tagungen und Podiumsdiskussionen zu film- und berufsrelevanten Themen.
Der Verband spricht für seine Mitglieder mit Verleihern, Festivals, Kinos und Institutionen, um die Arbeitsbedigungen zu verbessern.
Unsere Mitglieder sind in filmbezogenen Gremien vertreten wie der deutschen Oscar-Auswahljury und Filmförderungsgremien.
Wir fördern den Nachwuchs durch Workshops auf nationaler und internationaler Ebene über die FIPRESCI.
In bestimmten Fällen bieten wir an, bei rechtlichen Problemen zu helfen, wir sind allerdings keine Gewerkschaft, sondern ein Berufsverband.
So wird man Mitglied:
Bitte den Antrag ausfüllen, ein Passfoto und mindestens zwei aktuelle Filmkritiken oder andere filmbezogene Texte/Podcasts/Videostreams beifügen. Als Bürgen zwei Kollegen nennen, die bereits Mitglieder des Verbandes sind.
Diese Unterlagen mailen an vorstand@vdfk.de oder per Post schicken an
VDFK – Verband der deutschen Filmkritik e.V., Postfach 58 01 29, 10411 Berlin.
Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand. Unter bestimmten Umständen kann auf die Nennung von Bürgen verzichtet werden.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro und ist nach Bestätigung der Mitgliedschaft zum 1.1. des jeweiligen Geschäftsjahres im Voraus zu zahlen.