Regularien Siegfried Kracauer Preis 2023

Der Siegfried Kracauer Preis ist Bestandteil einer von der MFG Filmförderung Baden-Württemberg gestarteten Initiative zur Stärkung der deutschen Kinolandschaft. Die journalistische Auseinandersetzung in Form von Kritiken und Essays ist ein wichtiger Faktor für die langfristige Weiterentwicklung des Kinos und für die Positionierung zu zukünftigen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) vergeben die MFG Filmförderung Baden-Württemberg, die Film- und Medienstiftung NRW und die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) gemeinsam den mit 3.000 Euro dotierten Preis für Filmkritik sowie ein Stipendium in Höhe von 12.000 Euro.

Verbindliche Einreichungsmodalitäten für den Preis Beste Filmkritik und das Jahresstipendium 2023/2024 

Einreichungen, die nicht den unten genannten Kriterien entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Prämiert wird die beste Filmkritik des Vorjahres durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Filmkritiken gehen der Jury in anonymisierter Form unter Tilgung des Namens und des Publikationsortes zu. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Essays, Interviews und Festivalberichte.
Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für das Stipendium eingereicht werden.

Beste Filmkritik

Preisgeld: 3.000 Euro

Der eingereichte Text

  • muss im deutschsprachigen Raum erschienen sein
  • muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • muss zwischen 27.06.2022 und 19.06.2023 publiziert worden sein
  • kann aus Print, Online, Hörfunk oder Fernsehen stammen
  • Mindestlänge (Text): 3.000 Zeichen
  • Mindestdauer (audiovisuelle Beiträge): 90 Sekunden

Die Bewerbungsunterlagen für die Beste Filmkritik müssen enthalten:

  • einen einzelnen eingereichten Text in erkennbar publizierter Form (PDF, Online-Link)
  • Angabe aktueller Kontaktdaten der sich bewerbenden Person (Vor- und Zuname, E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Postanschrift)
  • Bei Einreichung von audiovisuellen Kritiken: akzeptiert werden Files (Format: mp3 / mp4), DVDs und Stick (jeweils drei Exemplare), File via Dropbox (bis Anfang November gültiger Link), Streaming-Link auf Vimeo.
  • Jede Kritik (auch ein audiovisueller Beitrag) muss zusätzlich im Textformat (doc, docx, odt, txt) vorliegen.
  • Bewerber*innen erklären sich im Zuge der Bewerbung damit einverstanden, dass im Falle einer Nominierung ihre Bewerbung publik gemacht wird und bemühen sich um eine öffentliche Zugänglichmachung des Textes bzw. stellen bei Dritteinreichung den Kontakt zum Rechteinhaber her.
  • Es können auch Dritte Texte für die Beste Filmkritik einreichen, was aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. Der Kontakt zu der Person, die Autor*in des Textes ist, muss über die einreichende Person hergestellt werden können.
  • Pro Autor*in kann nur ein Text berücksichtigt werden. Bei Mehrfacheinreichung (z.B. durch Dritte) werden die Bewerber*innen durch den Verband der deutschen Filmkritik aufgefordert, sich innerhalb einer angegebenen Frist auf einen Text festzulegen.

Die Unterlagen verbleiben beim Verband der deutschen Filmkritik. Für die Jury werden die Texte in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Audiovisuelle Beiträge werden der Jury in der eingereichten Form übergeben.

Bewerbungsschluss: 27. August 2023 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.) 

Jahresstipendium 2023/2024

Vergeben wird ein Jahresstipendium „Zukunft des Kinos“ auf Basis einer umfangreichen Bewerbung durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury aus den Bereichen Kritik, Filmproduktion und Filmverwertung. Die Bewerbungen für das Stipendium werden nicht anonymisiert. Zusätzlich können separat auch Bewerbungen für die Beste Filmkritik eingereicht werden.

Das Preisgeld ist gebunden an das Erarbeiten einer Essayreihe von sechs, in regelmäßigen Abständen publizierten Folgen (à ca. 12.000 Zeichen) zum Thema „Zukunft des Kinos“ sowie das Schreiben eines regelmäßigen Blogs zu frei wählbaren Themen (variable Zeichenlänge). Das Stipendium wird in zwölf Monatsraten à 1.000 Euro als Festbetrag ausgezahlt. Der Beginn richtet sich nach Absprache mit den Preisstifter*innen.

Für das Stipendium ist die Filmzeitschrift „Filmdienst“ zuständiger Medienpartner. Details der Veröffentlichung (Termine und Rhythmus der Veröffentlichung, exakte Textlänge, redaktionelle Anforderungen) müssen von der Person, die das Stipendium erhält, mit den Filmstiftungen und dem „Filmdienst“ besprochen werden.

Die Verwertungsrechte gehören dem Verband der deutschen Filmkritik sowie den Stifter*innen des Preises, der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM (nicht exklusiv, uneingeschränkt, unbefristet und weltweit). Zweitveröffentlichungen an anderer Stelle sind nach Absprache mit dem Medienpartner „Filmdienst“ und dem Verband der deutschen Filmkritik, Träger des Preises, möglich.
Die Publikation der Essayreihe oder einzelner Beiträge sowie das Online-Stellen des Blogs geschieht zusammen mit dem Hinweis: Siegfried Kracauer Stipendium durch den Verband der deutschen Filmkritik zusammen mit MFG Filmförderung Baden-Württemberg, der Film- und Medienstiftung NRW und der Mitteldeutschen Medienförderung MDM.

Höhe des Stipendiums: 12.000 Euro

Die Bewerbungsunterlagen für das Jahresstipendium 2023 / 2024 müssen enthalten:

  • drei deutschsprachige Arbeitsproben mit Publikationsnachweis (PDF, Online-Link)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (mit Bezug zum Thema der Ausschreibung „Zukunft des Kinos“)
  • je ein Exposé (à 1.000-2.000 Zeichen) für das Essayvorhaben und den Blog.

Bewerbungsschluss: 27. August 2023 (Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband der deutschen Filmkritik e.V.)

Kontakt

Kontakt (Einreichungen):
Anne Küper / Matthias Dell, kracauer@vdfk.de, Tel. 0177 276 76 37

Einreichungen mit dem Betreff: Siegfried Kracauer Preis bis 27. August 2023 an kracauer@vdfk.de