Stellungnahme des VDFK zur Novellierung des Filmfördergesetzes 2014

Februar 2012
Stellungnahme des VDFK zur Novellierung des FFG

Februar 2012

Die internationale
Filmbranche ist in einem gravierenden Umbruch. Die Digitalisierung
von Produktion und Verleih haben für Filmemacher und die
Distribution ihrer Filme neue Wege eröffnet, die durch die
Konservierung des bisherigen Verleihmodells durch die Modalitäten
bei der Digitalisierung jedoch kaum zum Tragen kommen können. Durch
die Focussierung der Digitalisierung auf den von den großen
Hollywood-Studios geforderten hohen Sicherheitsstandard und die damit
verbundenen Kosten für die Verleiher, werden sich die Chancen für
Arthouse-Filme überhaupt ins Kino zu kommen weiter verschlechtern,
eine Marktbereinigung ist zu befürchten.

Zugleich
beobachten wir einen grundlegenden Wandel in der Filmrezeption.
Weltweit dominieren wenige mit hohem Marketing-Aufwand ins Kino und
auf DVD herausgebrachte Event-Filme die Wahrnehmung durch die
Zuschauer. Die breite Masse des Filmangebots verfügt nicht über
diese finanziellen Werbemittel und hat so kaum Möglichkeiten, sich
in der Öffentlichkeit angemessen darzustellen und für einen
Kinobesuch zu werben. Für ihre Auswertung sind Festivals
unverzichtbar geworden, Festivalpreise machen das Publikum aber kaum
neugierig auf einen Kinobesuch.

 

In Deutschland
verzeichnen wir in den vergangenen zehn Jahren einen sprunghaften
Anstieg der Zahl der Produktionen, mit der Quantität ist die
Qualität nicht in ausreichendem Maße gewachsen. Wie schon in den
1990ern sind beinahe ausschließlich Komödien Garanten für Erfolge
beim Publikum, nur historische Stoffe können mithalten. Genres wie
Thriller, Krimi made in Germany funktionieren nach wie vor im Kino
nicht.

Das deutsche
Fördersystem steckt seit der Novellierung des FFG 2004 und der
Einführung des DFFF viel Geld in die Produktion, es fehlt an Mitteln
für eine adäquate Herausbringung der Filme. Wobei wir bei der
Produktionsförderung feststellen, dass seit der Abstinenz der FFA
bei der Förderung von „Keinohrhasen" und anderer
Förderinstitutionen bei „Das Leben der anderen" zunehmend
Populäres mit hohen Summen und mit der
Gießkanne gefördert wird.

Doch trotz aller
Fördergremien und aller Experten, die Drehbücher begutachten, gehen
zu viele Filme mit grundlegenden Fehlern in Dramaturgie und
Figurenzeichnung in Produktion.

 

Ein Hindernis ist nach wie
vor die Zersplitterung der Filmförderung mit der regionalen Bindung
der Mittel. Zu viel Geld fließt dadurch in Hotel- und Reisekosten
statt in die Produktion.

Der Erfolg des Studios Babelsberg bei
der Akquise von internationalen Projekten hat Neider geweckt. Die
Regionalförderungen machen sich Konkurrenz im Rennen um diese Filme,
in Bayern wird sogar ein Studio gebaut, das die weltweiten
Überkapazitäten in diesem Bereich vergrößert, was langfristig nur
zu einem ungesunden Preiswettbewerb führen kann. Und nachdem der
DFFF in vielen Ländern Europas kopiert wurde, ist es wieder
schwieriger geworden, internationale Produzenten nach Deutschland zu
locken. Studio Babelsberg hatte für 2011 eine Gewinnwarnung
herausgegeben, das Auftragsvolumen konnte nach dem starken Jahr 2008
nicht dauerhaft auf hohem Niveau stabilisiert werden. Auf
europäischer Ebene muss eine Lösung angestrebt werden, um diesen
ungesunden Kreislauf, Hollywood immer günstigere Konditionen zu
bieten, zu durchbrechen.

 

Weder
jahrzehntelange Förderung durch Bund und
Länder noch der DFFF haben dazu geführt, dass die deutschen
Produzenten ihre Eigenkapitalbasis stärken konnten. Sie hängen am
Tropf der Filmförderung, müssen produzieren, um laufende Kosten zu
decken. Bleiben Folgeprojekte aus, bringt dies Firmen in Schieflage,
was nicht zuletzt die Insolvenzplanzverfahren der vergangenen Monate
gezeigt haben.

Um die
Eigenkapitalbasis zu verbessern, haben die
Produzenten jahrelang im Rahmen der FFG-Gesetzgebung mit dem
Fernsehen um die Rechtelaufzeiten gestritten. Während die
Pro7Sat1-Gruppe und das ZDF die erworbenen Rechte im ganzen Umfang
nutzt, liegt das Programmvermögen bei der ARD oft brach, selbst ein
Film wie „Die innere Sicherheit" wurde nur einmal im
Hauptprogramm ausgestrahlt.

Die Regelungen im
FFG zum Rechteerwerb sollten sich daher auf einen Mindestzeitraum
zwischen Kino-Premiere und Ausstrahlung beschränken, alle anderen
Regelungen zu Laufzeiten u.ä. sollte den Verhandlungen zwischen den
jeweiligen Vertragspartnern vorbehalten sein.

 

Das Fernsehen hat
einen viel zu hohen Stellenwert bei der
Entscheidung, welche Projekte realisiert werden – besonders unter
dem Aspekt, dass sein Finanzierungsanteil in den vergangenen fünf
Jahren von 14% auf 7% gesunken ist. Die RTL-Gruppe hat sich völlig
aus der Produktion zurückgezogen, bei ARD und ZDF stagnieren die
Budgets für fiktionale Produktionen. Der „Amphibienfilm" ist
wieder ad acta gelegt.

Bei den
Dokumentarfilmen ist die Kofinanzierung
durch die Sender auf ein lächerliches Niveau gesunken, allgemein
klagen die Dokumentarfilmer, dass sich die öffentlich-rechtlichen
Sender aus der Produktion zurückgezogen haben. Dass die Zahl der
Dokumentarfilme, die im Kino Premiere haben, in den vergangenen fünf
bis zehn Jahren relativ konstant blieb, ist der Unterstützung der
Produktion durch den DFFF geschuldet. Die Mehrzahl der Filme erreicht
jedoch Zuschauerzahlen im Kino unter der Wahrnehmungsgrenze. Wir
haben daher den Eindruck, dass bei der Förderung von
Dokumentarfilmen durch den DFFF der befürchtete Effekt der
indirekten Sendersubventionierung eingetreten ist.

Der Verband hat
daher Sympathien für die grundsätzliche
Überlegung der AG Dok, das gegenwärtige System der
öffentlich-rechtlichen Sender nicht als in Stein gemeißelt
anzusehen. Die Fernsehgebühren könnten auch für Neugründungen
fließen, das könnte deren Akzeptanz erhöhen.

 

Die enge Verzahnung von Sendern und Produktion
hat zunehmend negative Effekte auf den
Nachwuchs. Hochschulabschlussfilme werden zunehmend von ARD und ZDF
kofinanziert, auch weil die Hochschulen von den Ländern unzureichend
finanziell ausgestattet werden. Das
Gros der Diplomfilme muss aber mit überaus bescheidenen Budgets
realisiert werden – das macht die Studenten oft zu Sponsorenjägern.
Die Stoff-Entwicklung gerät ins Hintertreffen, weil die
Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, das Drehen überhaupt erst
möglich zu machen.

Die
Unterstützung der Sender bräuchten die jungen Filmemacher jedoch
bei ihrem ersten oder zweiten Spielfilm auf dem freien Markt, den
viele gar nicht mehr realisieren können. Es bleibt der jungen
Regiegeneration keine Zeit, ihren Stil und ihre Handschrift zu
entdecken und zu entwickeln.

 

Nicht zuletzt
erfordern die Digitalisierung der Kinos und
des Fernsehen von den Produzenten auch für Wiederholungen digitale
Kopien, die Finanzierung der digitalen Bearbeitung überlassen sie
dem Eigentümer der Rechte. Dies setzt auch die Lösung der
Filmarchivfrage im Rahmen des FFG auf die Tagesordnung.

 

Der VDFK denkt
daher, dass das FFG umgestaltet werden muss, um die künstlerische
und wirtschaftliche Eigenverantwortung der Produzenten zu stärken
und die deutsche Filmlandschaft für das 21. Jahrhundert fit zu
machen. In diesem Kontext muss der DFFF novelliert und sollten die
Länderförderungen angepasst werden.

 

Das heißt konkret für
die Bestimmungen des FFG:

Referenzfilmförderung

  • Produzenten und
    Verleiher erreichen mit der Referenzfilmförderung das Recht,
    Paketförderungen zu beantragen, die ihnen alleine die Verantwortung
    für die sachgemäße Ausgabe der Mittel für kommende Filme lässt.

Produktionsförderung:

  • Einzelprojekte
    werden nur noch im Nachwuchsbereich von Kommissionen bewilligt,
    hier wird der Zwang zur Kinoauswertung (auch in den DFFF-Regularien)
    von der Möglichkeit, den Film auf nationalen und internationalen
    Festivals auszuwerten, ersetzt.

  • Drehbuchautoren
    können eigenständig Mittel beantragen, wobei auch hier der
    Schwerpunkt beim Nachwuchs zu setzen ist. Auch die
    Drehbuchweiterentwicklungsförderung sollte fortgeführt werden.

  • Ansonsten ist
    grundsätzlich der Produzent verantwortlich, wie Fördergelder
    (Paketförderung) über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden –
    von der Drehbuchentwicklung, über dessen Weiterentwicklung bis zur
    Unterstützung von Verleih- und Festivalteilnahmen und der
    Hinterlegung einer 35mm-Kopie oder eines DCI-Masters im
    Bundesfilmarchiv und die FBW-Bewertung. Nach holländischem Modell
    ist auch die Bildung eines Eigenkapitalstocks anzustreben.

  • Alle mit
    Fördergeldern entstandenen Filme müssen der Presse in acht
    deutschen Städten gezeigt werden.

Verleihförderung

  • Verleih- und
    Marketingförderung müssen erhöht werden, eine Arbeitsteilung mit
    den Regionalförderungen der Länder wäre sinnvoll.

  • Auch die
    Einzelbestimmungen des FFG zur Verleihförderung sind auf ein
    Minimum zu reduzieren, sie müssen an die Möglichkeiten der
    digitalen Welt angepasst und die Eigenverantwortung der Verleiher
    gestärkt werden.

  • Langfristig
    wird die Förderung von Zusatzkopien entfallen. Sie wird ersetzt von
    der Förderung des Listungsanteils der Verleiher für den Zugang zu
    den teuren technischen Systemen, die das Ziehen von Raubkopien
    verhindern sollen.

Die
Maßstäbe, die an Verleiher im Rahmen der DFFF-Förderung
angelegt werden, müssen strenger werden.

Festivalförderung

  • Festivalteilnahmen
    sind förderfähig, ebenso Initiativen
    nichtkommerzieller Verleiher, deutsche Film im In- und Ausland ins
    Kino zu bringen

  • Zugleich werden
    Festivals analog der Kinos in das Abgabesystem einbezogen. Dies
    erscheint uns sinnvoll, da Festivals, insbesondere die Berlinale,
    Publikumsmagneten geworden sind. Damit
    kann die seit Jahren bekannte Negativseite der Berlinale
    ausgeglichen werden, dass sie bei Arthouse-Filmen das potentielle
    Publikum in Berlin abschöpft, Verleih und Kinos später das
    Nachsehen haben.

Kinoförderung

  • bislang liegt
    der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Restaurierung und Werterhaltung
    der Kinos, förderfähig sollte auch die Arbeit mit dem Filmen
    werden, z.B. mit dem Kinder- und Jugendfilm oder Archivfilm.

DVD-Vertrieb

  • Video-on Demand
    wird langfristig den Verkauf von DVDs ablösen, die Anbieter sind

in
das Abgabensystem einzubeziehen.

Referenzfilmförderung

  • Jährliche
    Überprüfung der Festivalliste für die kriteriengestützte
    Referenzfilmförderung.

  • Aufnahme des
    Filmpreises der Kommunalen Kinos in die Referenzfilmliste

Gremien

  • Grundsätzlich
    sind Überlegungen zu begrüßen, die Gremien zu verkleinern, um
    deren Arbeitsfähigkeit zu optimieren.
    Filmarchive- und Filmkritiker sind bislang aber nicht in den Gremien
    der FFA vertreten. Deshalb sollte der Kinematheksverbund erstmals in
    den Kreis der Mitglieder des Verwaltungsrats aufgenommen werden, der
    VDFK möchte wieder zu diesem Kreis gehören.

 

 

 

Folgende Probleme
der deutschen Filmwirtschaft sind ebenfalls
zu lösen

 

  1. Schaffung eines
    Aushängeschilds nach skandinavischen Vorbild

    Das
    Dänische oder das Schwedische Filminstitute sind zentrale
    Anlaufstellen für Filmemacher und Zuschauer gleichermaßen. Neben
    den wichtigsten Gremien beherbergt es eine eigene Bibliothek und ein
    Kino. Solche regelmäßigen Treffpunkte mit dem potentiellen Publikum
    fehlen der FFA, aber auch der Filmakademie, den Archiven und den
    regionalen Förderern. Kleines Vorbild ist hierfür schon die FBW in
    Wiesbaden, deren Räume regelmäßig für Filmveranstaltungen genutzt
    werden.

     

  2. Heranführung von
    Kindern und Jugendlichen an das Medium Film

    Auch
    hier lohnt ein Blick in den Norden Europas. 25% der Fördermittel für
    Produktion und Verleih mussten jahrelang in Dänemark für Kinder-
    und Jugendfilme ausgegeben werden, der Gesamtmarktanteil des
    dänischen Films liegt meist über 20%. Das ist auch in Deutschland
    anzustreben.

    Denn
    in Deutschland war der Jubel 2009/10 über
    den einheimischen Marktanteil eine Mogelpackung, er wurde von den
    Hollywood-Produktionen des Studio Babelsbergs getragen. 2011 folgte
    wieder ein schwaches Jahr mit wenigen „Besuchermillionären".

    Der
    anspruchsvolle deutsche Film lässt das
    Publikum bis auf wenige Ausnahmen kalt und es verschwinden auch die
    Kinos aus den Innenstädten, die ihn pflegen. Insbesondere die
    aktuelle Produktion von Kinder- und Jugendfilmen, die nicht auf
    Bestsellern oder populären Figuren aus Comic oder Fernsehen beruhen,
    hat keine Chance, überhaupt von der Altergruppe im Kino wahrgenommen
    zu werden. Wenn Generationen nur noch mit dem Mainstream in
    Multiplexen aufwachsen, werden sie auch als Erwachsene kaum dem
    europäischen Arthouse-Film eine Chance geben.

    Um
    diese Entwicklung zurückzudrehen, müssen Bund Länder und auch die
    Filmwirtschaft selbst Geld in die Hand nehmen und von Frankreich
    lernen, um die nachwachsende Generation an den Film heranzuführen.
    Die Förderung der Produktion und des Kinobesuchs von Kindern und
    Jugendlichen für sie altersgerechte Filme ein Förderschwerpunkt
    werden.

    In
    Berlin arbeitet das Kinderfilmbüro seit Jahren ausgezeichnet, es
    organisiert mit den Spatzenvorstellungen für das Kita-Alter und dem
    Kinderfilm des Monats in 20 Berliner Filmtheatern ein hervorragendes
    Programm, an das andere Länder anknüpfen können.

    Der
    wichtigste Schritt ist es aber, für die Kinos Anreize zu schaffen,
    um beispielsweise in Sonntagsmatineen oder am Nachmittag ein
    altersgerechtes Kinoprogramm anzubieten.

  3. Reformierung von
    Vision Kino

    Die
    Gründung der Vision Kino war ein Schritt in die richtige Richtung,
    doch hat sie leider dazu geführt, dass Länder und Kommunen ihre Mittel für die
    finanzielle
    Unterstützung
    regionaler Projekte zurück gefahren haben. In vielen Orten
    wechselten
    die
    Schulkinowochen von Kommunalen- und Arthouse-Kinos in Multiplexe, die
    Schüler
    lernen so nie eine andere Form des Filmtheaters kennen. Eine Vor- und
    Nachbereitung der gesehenen Filme im Kino erfolgt
    kaum, das bleibt nicht
    ausgebildeten Lehrern überlassen. Durch die enge
    Verbindung zwischen Vision Kino
    und
    HDF hat sich der Focus auf die von den größeren Verleihern ins Kino
    gebrachten
    Filme
    zunehmend eingeengt.

    Bund
    und Länder sollten daher über neue inhaltliche Akzente nachdenken.
    Die Vision Kino sollte zentraler Anlaufpunkt sein, Begleitmaterialien
    erstellen, in Zusammenarbeit mit dem DIF und der Datenbank der
    Europäischen Kinderfilminitiative eine Filmdatenbank über die in
    Deutschland für die Altergruppe verfügbaren Titel aufbauen,
    Schulungen für Lehrer und andere in der
    Medienpädagogik tätige Personen anbieten, Projekte vernetzen. Die
    Organisation der Veranstaltungen ist dann aber vor Ort besser
    aufgehoben.

  4. Kurzfilm

    Die
    bei der vergangenen Novellierung des FFG
    beschlossenen Änderungen haben es nicht geschafft, dem Genre einen
    Platz im Kino zurückzugeben. Hier ist über grundsätzliche
    Neuansätze nachzudenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
    Kurzfilme nicht alleine als Vorfilme eingesetzt werden müssen. Die
    Definition eines Kurzfilms (bislang auf 15 Min. beschränkt) ist den
    Kriterien anzupassen, nach denen das BKM seine Kurzfilmpreise
    vergibt.

  5. Ballung der
    Filmstarts zwischen Berlinale und Deutschem Filmpreis

    Jedes
    Jahr dasselbe Ärgernis. Zwischen amerikanischen Blockbustern und
    Oscar-Anwärtern starten so viele deutsche Filme, dass sie weder in
    den Medien besprochen, noch in den Kinos ordentlich ausgewertet
    werden können. Nach der Berlinale ballen sich die Filme nochmals, da
    alle bis zur Filmpreis-Nominierung im Kino sein wollen und auf den
    Markteting-Effekt der Berlinale-Berichterstattung setzen. Das
    wirtschaftliche Potential vieler Filme bleibt so ungenutzt. Das
    schwächt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Films, langfristig
    aber auch die Berlinale. Wir beobachten, dass die deutsche
    Filmemacher wie Tom Tykwer oder Andreas Dresen nach Cannes, Venedig
    oder auf die großen nordamerikanischen Festivals des Herbstes gehen,
    um ihre Filme im Herbst anschließend mit ordentlicher
    Startberichterstattung durch die Medien auf dem deutschen Kinomarkt
    auswerten zu können.

    Daher
    sollte der Deutsche Filmpreis endlich wie alle großen
    internationalen Filmpreise das Kalenderjahr berücksichtigen.

    Außerdem
    sollte ein Filmpreis für die beste Koproduktion mit drei
    Nominierungen
    werden, um
    Produzenten wie Razor oder EgoliTossel Filmproduktion ebenso die
    Möglichkeit
    zu geben, Geld für die nächste Produktion oder Referenzpunkte zu
    generieren.

    Grundsätzlich
    muss das Abstimmungsprozedere transparenter werden. Wir wissen,
    dass
    Jurys in Sichtungswochen nicht komplett sind. Vorführungen werden
    nach
    wenigen
    Minuten abgebrochen. Und es reicht nach dem neuen
    Abstimmungsverfahren
    wohl nicht mal
    zwei Dutzend Befürworter einer Nominierung, um unter die sechs
    Kandidaten zu
    rutschen.

  6. Langzeitarchivierung
    und Digitalisierung

    Durch
    die Digitalisierung der Kinos ist endlich auch das Problem der
    Langzeitarchivierung wieder in den Blickpunkt gerutscht. Wobei zwei
    Felder zu unterscheiden sind:

     

    • Digitalisierung
      von Filmkopien – die Kosten müssen auf Nutzer und Rechteinhaber
      verteilt werden, Förderung von Bund und Ländern wird ebenso nötig
      sein wie eine gezielte Unterstützung von Digitalisierungsmaßnahmen
      von vor 2014 entstandenen Filmen durch die FFA mit 1% ihres Budgets.
      Wünschenswert ein an den Pakt zur Digitalisierung der Kinos
      angelehntes Bündnis für den Film.

    • Die finanzielle
      Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Archive und des Zugangs zum
      deutschen Filmerbe. Auch hier sind Bund und Länder in der Pflicht,
      aber auch die deutsche Filmwirtschaft sollte sich nicht aus ihrer
      Verantwortung stehlen. Pro Jahr gehen 500.000 Euro aus dem FFA-Etat
      an die Archive des Kinemathekenverbunds mit Schwerpunkt
      Bundesfilmarchiv für die Sicherung der Film-Materialien.

  7. Prädikate FBW

    Die
    bisherige Regelung des FFG benachteiligt Dokumentarfilme, viele
    Verleiher reichen ihre Filme aber nach wie vor nicht für die
    Prädikatisierung ein, da die Kosten für die Sichtung die
    finanziellen Effekte in der Referenzförderung übersteigen. Nachdem
    das Land Hessen eine Bestandsgarantie für die FBW gegeben hat,
    sollte das Prädikat zu einem Gütesiegel werden und das gesamte
    bisherige System von Filmsichtung und Berücksichtigung in der
    Referenzförderung so überarbeitet werden, dass sich ein „Besonders
    Wertvoll" und „Wertvoll" auch auszahlt.

    Alle
    DFFF-geförderten Filme müssen ebenso wie die fsk auch die FBW
    passieren. Prädikate führen abgestuft zur automatischen Förderung
    des Verleihs durch die FFA und Länderförderungen. Die
    Referenzförderung wird umgestellt: Es gibt keine Mittel mehr,
    sondern nur das Recht Paketförderungen für weitere Starts zu
    beantragen.

 

Weitere Stellungnahmen des VDFK zur Filmförderung:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Filmfördergesetzes (10.04.2013)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Filmförderungsgesetzes (30.07.2012)

Urteilsverkündung am 28. Januar 2014

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (13.12.2012)