Stellungnahme des VDFK zur Novellierung des FFG
Februar 2012
Die internationale
Filmbranche ist in einem gravierenden Umbruch. Die Digitalisierung
von Produktion und Verleih haben für Filmemacher und die
Distribution ihrer Filme neue Wege eröffnet, die durch die
Konservierung des bisherigen Verleihmodells durch die Modalitäten
bei der Digitalisierung jedoch kaum zum Tragen kommen können. Durch
die Focussierung der Digitalisierung auf den von den großen
Hollywood-Studios geforderten hohen Sicherheitsstandard und die damit
verbundenen Kosten für die Verleiher, werden sich die Chancen für
Arthouse-Filme überhaupt ins Kino zu kommen weiter verschlechtern,
eine Marktbereinigung ist zu befürchten.
Zugleich
beobachten wir einen grundlegenden Wandel in der Filmrezeption.
Weltweit dominieren wenige mit hohem Marketing-Aufwand ins Kino und
auf DVD herausgebrachte Event-Filme die Wahrnehmung durch die
Zuschauer. Die breite Masse des Filmangebots verfügt nicht über
diese finanziellen Werbemittel und hat so kaum Möglichkeiten, sich
in der Öffentlichkeit angemessen darzustellen und für einen
Kinobesuch zu werben. Für ihre Auswertung sind Festivals
unverzichtbar geworden, Festivalpreise machen das Publikum aber kaum
neugierig auf einen Kinobesuch.
In Deutschland
verzeichnen wir in den vergangenen zehn Jahren einen sprunghaften
Anstieg der Zahl der Produktionen, mit der Quantität ist die
Qualität nicht in ausreichendem Maße gewachsen. Wie schon in den
1990ern sind beinahe ausschließlich Komödien Garanten für Erfolge
beim Publikum, nur historische Stoffe können mithalten. Genres wie
Thriller, Krimi made in Germany funktionieren nach wie vor im Kino
nicht.
Das deutsche
Fördersystem steckt seit der Novellierung des FFG 2004 und der
Einführung des DFFF viel Geld in die Produktion, es fehlt an Mitteln
für eine adäquate Herausbringung der Filme. Wobei wir bei der
Produktionsförderung feststellen, dass seit der Abstinenz der FFA
bei der Förderung von „Keinohrhasen" und anderer
Förderinstitutionen bei „Das Leben der anderen" zunehmend
Populäres mit hohen Summen und mit der
Gießkanne gefördert wird.
Doch trotz aller
Fördergremien und aller Experten, die Drehbücher begutachten, gehen
zu viele Filme mit grundlegenden Fehlern in Dramaturgie und
Figurenzeichnung in Produktion.
Ein Hindernis ist nach wie
vor die Zersplitterung der Filmförderung mit der regionalen Bindung
der Mittel. Zu viel Geld fließt dadurch in Hotel- und Reisekosten
statt in die Produktion.
Der Erfolg des Studios Babelsberg bei
der Akquise von internationalen Projekten hat Neider geweckt. Die
Regionalförderungen machen sich Konkurrenz im Rennen um diese Filme,
in Bayern wird sogar ein Studio gebaut, das die weltweiten
Überkapazitäten in diesem Bereich vergrößert, was langfristig nur
zu einem ungesunden Preiswettbewerb führen kann. Und nachdem der
DFFF in vielen Ländern Europas kopiert wurde, ist es wieder
schwieriger geworden, internationale Produzenten nach Deutschland zu
locken. Studio Babelsberg hatte für 2011 eine Gewinnwarnung
herausgegeben, das Auftragsvolumen konnte nach dem starken Jahr 2008
nicht dauerhaft auf hohem Niveau stabilisiert werden. Auf
europäischer Ebene muss eine Lösung angestrebt werden, um diesen
ungesunden Kreislauf, Hollywood immer günstigere Konditionen zu
bieten, zu durchbrechen.
Weder
jahrzehntelange Förderung durch Bund und
Länder noch der DFFF haben dazu geführt, dass die deutschen
Produzenten ihre Eigenkapitalbasis stärken konnten. Sie hängen am
Tropf der Filmförderung, müssen produzieren, um laufende Kosten zu
decken. Bleiben Folgeprojekte aus, bringt dies Firmen in Schieflage,
was nicht zuletzt die Insolvenzplanzverfahren der vergangenen Monate
gezeigt haben.
Um die
Eigenkapitalbasis zu verbessern, haben die
Produzenten jahrelang im Rahmen der FFG-Gesetzgebung mit dem
Fernsehen um die Rechtelaufzeiten gestritten. Während die
Pro7Sat1-Gruppe und das ZDF die erworbenen Rechte im ganzen Umfang
nutzt, liegt das Programmvermögen bei der ARD oft brach, selbst ein
Film wie „Die innere Sicherheit" wurde nur einmal im
Hauptprogramm ausgestrahlt.
Die Regelungen im
FFG zum Rechteerwerb sollten sich daher auf einen Mindestzeitraum
zwischen Kino-Premiere und Ausstrahlung beschränken, alle anderen
Regelungen zu Laufzeiten u.ä. sollte den Verhandlungen zwischen den
jeweiligen Vertragspartnern vorbehalten sein.
Das Fernsehen hat
einen viel zu hohen Stellenwert bei der
Entscheidung, welche Projekte realisiert werden – besonders unter
dem Aspekt, dass sein Finanzierungsanteil in den vergangenen fünf
Jahren von 14% auf 7% gesunken ist. Die RTL-Gruppe hat sich völlig
aus der Produktion zurückgezogen, bei ARD und ZDF stagnieren die
Budgets für fiktionale Produktionen. Der „Amphibienfilm" ist
wieder ad acta gelegt.
Bei den
Dokumentarfilmen ist die Kofinanzierung
durch die Sender auf ein lächerliches Niveau gesunken, allgemein
klagen die Dokumentarfilmer, dass sich die öffentlich-rechtlichen
Sender aus der Produktion zurückgezogen haben. Dass die Zahl der
Dokumentarfilme, die im Kino Premiere haben, in den vergangenen fünf
bis zehn Jahren relativ konstant blieb, ist der Unterstützung der
Produktion durch den DFFF geschuldet. Die Mehrzahl der Filme erreicht
jedoch Zuschauerzahlen im Kino unter der Wahrnehmungsgrenze. Wir
haben daher den Eindruck, dass bei der Förderung von
Dokumentarfilmen durch den DFFF der befürchtete Effekt der
indirekten Sendersubventionierung eingetreten ist.
Der Verband hat
daher Sympathien für die grundsätzliche
Überlegung der AG Dok, das gegenwärtige System der
öffentlich-rechtlichen Sender nicht als in Stein gemeißelt
anzusehen. Die Fernsehgebühren könnten auch für Neugründungen
fließen, das könnte deren Akzeptanz erhöhen.
Die enge Verzahnung von Sendern und Produktion
hat zunehmend negative Effekte auf den
Nachwuchs. Hochschulabschlussfilme werden zunehmend von ARD und ZDF
kofinanziert, auch weil die Hochschulen von den Ländern unzureichend
finanziell ausgestattet werden. Das
Gros der Diplomfilme muss aber mit überaus bescheidenen Budgets
realisiert werden – das macht die Studenten oft zu Sponsorenjägern.
Die Stoff-Entwicklung gerät ins Hintertreffen, weil die
Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, das Drehen überhaupt erst
möglich zu machen.
Die
Unterstützung der Sender bräuchten die jungen Filmemacher jedoch
bei ihrem ersten oder zweiten Spielfilm auf dem freien Markt, den
viele gar nicht mehr realisieren können. Es bleibt der jungen
Regiegeneration keine Zeit, ihren Stil und ihre Handschrift zu
entdecken und zu entwickeln.
Nicht zuletzt
erfordern die Digitalisierung der Kinos und
des Fernsehen von den Produzenten auch für Wiederholungen digitale
Kopien, die Finanzierung der digitalen Bearbeitung überlassen sie
dem Eigentümer der Rechte. Dies setzt auch die Lösung der
Filmarchivfrage im Rahmen des FFG auf die Tagesordnung.
Der VDFK denkt
daher, dass das FFG umgestaltet werden muss, um die künstlerische
und wirtschaftliche Eigenverantwortung der Produzenten zu stärken
und die deutsche Filmlandschaft für das 21. Jahrhundert fit zu
machen. In diesem Kontext muss der DFFF novelliert und sollten die
Länderförderungen angepasst werden.
Das heißt konkret für
die Bestimmungen des FFG:
Referenzfilmförderung
-
Produzenten und
Verleiher erreichen mit der Referenzfilmförderung das Recht,
Paketförderungen zu beantragen, die ihnen alleine die Verantwortung
für die sachgemäße Ausgabe der Mittel für kommende Filme lässt.
Produktionsförderung:
-
Einzelprojekte
werden nur noch im Nachwuchsbereich von Kommissionen bewilligt,
hier wird der Zwang zur Kinoauswertung (auch in den DFFF-Regularien)
von der Möglichkeit, den Film auf nationalen und internationalen
Festivals auszuwerten, ersetzt. -
Drehbuchautoren
können eigenständig Mittel beantragen, wobei auch hier der
Schwerpunkt beim Nachwuchs zu setzen ist. Auch die
Drehbuchweiterentwicklungsförderung sollte fortgeführt werden. -
Ansonsten ist
grundsätzlich der Produzent verantwortlich, wie Fördergelder
(Paketförderung) über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden –
von der Drehbuchentwicklung, über dessen Weiterentwicklung bis zur
Unterstützung von Verleih- und Festivalteilnahmen und der
Hinterlegung einer 35mm-Kopie oder eines DCI-Masters im
Bundesfilmarchiv und die FBW-Bewertung. Nach holländischem Modell
ist auch die Bildung eines Eigenkapitalstocks anzustreben. -
Alle mit
Fördergeldern entstandenen Filme müssen der Presse in acht
deutschen Städten gezeigt werden.
Verleihförderung
-
Verleih- und
Marketingförderung müssen erhöht werden, eine Arbeitsteilung mit
den Regionalförderungen der Länder wäre sinnvoll. -
Auch die
Einzelbestimmungen des FFG zur Verleihförderung sind auf ein
Minimum zu reduzieren, sie müssen an die Möglichkeiten der
digitalen Welt angepasst und die Eigenverantwortung der Verleiher
gestärkt werden. -
Langfristig
wird die Förderung von Zusatzkopien entfallen. Sie wird ersetzt von
der Förderung des Listungsanteils der Verleiher für den Zugang zu
den teuren technischen Systemen, die das Ziehen von Raubkopien
verhindern sollen.
Die
Maßstäbe, die an Verleiher im Rahmen der DFFF-Förderung
angelegt werden, müssen strenger werden.
Festivalförderung
-
Festivalteilnahmen
sind förderfähig, ebenso Initiativen
nichtkommerzieller Verleiher, deutsche Film im In- und Ausland ins
Kino zu bringen -
Zugleich werden
Festivals analog der Kinos in das Abgabesystem einbezogen. Dies
erscheint uns sinnvoll, da Festivals, insbesondere die Berlinale,
Publikumsmagneten geworden sind. Damit
kann die seit Jahren bekannte Negativseite der Berlinale
ausgeglichen werden, dass sie bei Arthouse-Filmen das potentielle
Publikum in Berlin abschöpft, Verleih und Kinos später das
Nachsehen haben.
Kinoförderung
-
bislang liegt
der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Restaurierung und Werterhaltung
der Kinos, förderfähig sollte auch die Arbeit mit dem Filmen
werden, z.B. mit dem Kinder- und Jugendfilm oder Archivfilm.
DVD-Vertrieb
-
Video-on Demand
wird langfristig den Verkauf von DVDs ablösen, die Anbieter sind
in
das Abgabensystem einzubeziehen.
Referenzfilmförderung
-
Jährliche
Überprüfung der Festivalliste für die kriteriengestützte
Referenzfilmförderung. -
Aufnahme des
Filmpreises der Kommunalen Kinos in die Referenzfilmliste
Gremien
-
Grundsätzlich
sind Überlegungen zu begrüßen, die Gremien zu verkleinern, um
deren Arbeitsfähigkeit zu optimieren.
Filmarchive- und Filmkritiker sind bislang aber nicht in den Gremien
der FFA vertreten. Deshalb sollte der Kinematheksverbund erstmals in
den Kreis der Mitglieder des Verwaltungsrats aufgenommen werden, der
VDFK möchte wieder zu diesem Kreis gehören.
Folgende Probleme
der deutschen Filmwirtschaft sind ebenfalls
zu lösen
-
Schaffung eines
Aushängeschilds nach skandinavischen VorbildDas
Dänische oder das Schwedische Filminstitute sind zentrale
Anlaufstellen für Filmemacher und Zuschauer gleichermaßen. Neben
den wichtigsten Gremien beherbergt es eine eigene Bibliothek und ein
Kino. Solche regelmäßigen Treffpunkte mit dem potentiellen Publikum
fehlen der FFA, aber auch der Filmakademie, den Archiven und den
regionalen Förderern. Kleines Vorbild ist hierfür schon die FBW in
Wiesbaden, deren Räume regelmäßig für Filmveranstaltungen genutzt
werden. -
Heranführung von
Kindern und Jugendlichen an das Medium FilmAuch
hier lohnt ein Blick in den Norden Europas. 25% der Fördermittel für
Produktion und Verleih mussten jahrelang in Dänemark für Kinder-
und Jugendfilme ausgegeben werden, der Gesamtmarktanteil des
dänischen Films liegt meist über 20%. Das ist auch in Deutschland
anzustreben.Denn
in Deutschland war der Jubel 2009/10 über
den einheimischen Marktanteil eine Mogelpackung, er wurde von den
Hollywood-Produktionen des Studio Babelsbergs getragen. 2011 folgte
wieder ein schwaches Jahr mit wenigen „Besuchermillionären".Der
anspruchsvolle deutsche Film lässt das
Publikum bis auf wenige Ausnahmen kalt und es verschwinden auch die
Kinos aus den Innenstädten, die ihn pflegen. Insbesondere die
aktuelle Produktion von Kinder- und Jugendfilmen, die nicht auf
Bestsellern oder populären Figuren aus Comic oder Fernsehen beruhen,
hat keine Chance, überhaupt von der Altergruppe im Kino wahrgenommen
zu werden. Wenn Generationen nur noch mit dem Mainstream in
Multiplexen aufwachsen, werden sie auch als Erwachsene kaum dem
europäischen Arthouse-Film eine Chance geben.Um
diese Entwicklung zurückzudrehen, müssen Bund Länder und auch die
Filmwirtschaft selbst Geld in die Hand nehmen und von Frankreich
lernen, um die nachwachsende Generation an den Film heranzuführen.
Die Förderung der Produktion und des Kinobesuchs von Kindern und
Jugendlichen für sie altersgerechte Filme ein Förderschwerpunkt
werden.In
Berlin arbeitet das Kinderfilmbüro seit Jahren ausgezeichnet, es
organisiert mit den Spatzenvorstellungen für das Kita-Alter und dem
Kinderfilm des Monats in 20 Berliner Filmtheatern ein hervorragendes
Programm, an das andere Länder anknüpfen können.Der
wichtigste Schritt ist es aber, für die Kinos Anreize zu schaffen,
um beispielsweise in Sonntagsmatineen oder am Nachmittag ein
altersgerechtes Kinoprogramm anzubieten. -
Reformierung von
Vision KinoDie
Gründung der Vision Kino war ein Schritt in die richtige Richtung,
doch hat sie leider dazu geführt, dass Länder und Kommunen ihre Mittel für die
finanzielle
Unterstützung
regionaler Projekte zurück gefahren haben. In vielen Orten
wechselten
die
Schulkinowochen von Kommunalen- und Arthouse-Kinos in Multiplexe, die
Schüler
lernen so nie eine andere Form des Filmtheaters kennen. Eine Vor- und
Nachbereitung der gesehenen Filme im Kino erfolgt
kaum, das bleibt nicht
ausgebildeten Lehrern überlassen. Durch die enge
Verbindung zwischen Vision Kino
und
HDF hat sich der Focus auf die von den größeren Verleihern ins Kino
gebrachten
Filme
zunehmend eingeengt.Bund
und Länder sollten daher über neue inhaltliche Akzente nachdenken.
Die Vision Kino sollte zentraler Anlaufpunkt sein, Begleitmaterialien
erstellen, in Zusammenarbeit mit dem DIF und der Datenbank der
Europäischen Kinderfilminitiative eine Filmdatenbank über die in
Deutschland für die Altergruppe verfügbaren Titel aufbauen,
Schulungen für Lehrer und andere in der
Medienpädagogik tätige Personen anbieten, Projekte vernetzen. Die
Organisation der Veranstaltungen ist dann aber vor Ort besser
aufgehoben. -
Kurzfilm
Die
bei der vergangenen Novellierung des FFG
beschlossenen Änderungen haben es nicht geschafft, dem Genre einen
Platz im Kino zurückzugeben. Hier ist über grundsätzliche
Neuansätze nachzudenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Kurzfilme nicht alleine als Vorfilme eingesetzt werden müssen. Die
Definition eines Kurzfilms (bislang auf 15 Min. beschränkt) ist den
Kriterien anzupassen, nach denen das BKM seine Kurzfilmpreise
vergibt. -
Ballung der
Filmstarts zwischen Berlinale und Deutschem FilmpreisJedes
Jahr dasselbe Ärgernis. Zwischen amerikanischen Blockbustern und
Oscar-Anwärtern starten so viele deutsche Filme, dass sie weder in
den Medien besprochen, noch in den Kinos ordentlich ausgewertet
werden können. Nach der Berlinale ballen sich die Filme nochmals, da
alle bis zur Filmpreis-Nominierung im Kino sein wollen und auf den
Markteting-Effekt der Berlinale-Berichterstattung setzen. Das
wirtschaftliche Potential vieler Filme bleibt so ungenutzt. Das
schwächt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Films, langfristig
aber auch die Berlinale. Wir beobachten, dass die deutsche
Filmemacher wie Tom Tykwer oder Andreas Dresen nach Cannes, Venedig
oder auf die großen nordamerikanischen Festivals des Herbstes gehen,
um ihre Filme im Herbst anschließend mit ordentlicher
Startberichterstattung durch die Medien auf dem deutschen Kinomarkt
auswerten zu können.Daher
sollte der Deutsche Filmpreis endlich wie alle großen
internationalen Filmpreise das Kalenderjahr berücksichtigen.Außerdem
sollte ein Filmpreis für die beste Koproduktion mit drei
Nominierungen
werden, um
Produzenten wie Razor oder EgoliTossel Filmproduktion ebenso die
Möglichkeit
zu geben, Geld für die nächste Produktion oder Referenzpunkte zu
generieren.Grundsätzlich
muss das Abstimmungsprozedere transparenter werden. Wir wissen,
dass
Jurys in Sichtungswochen nicht komplett sind. Vorführungen werden
nach
wenigen
Minuten abgebrochen. Und es reicht nach dem neuen
Abstimmungsverfahren
wohl nicht mal
zwei Dutzend Befürworter einer Nominierung, um unter die sechs
Kandidaten zu
rutschen. -
Langzeitarchivierung
und DigitalisierungDurch
die Digitalisierung der Kinos ist endlich auch das Problem der
Langzeitarchivierung wieder in den Blickpunkt gerutscht. Wobei zwei
Felder zu unterscheiden sind:-
Digitalisierung
von Filmkopien – die Kosten müssen auf Nutzer und Rechteinhaber
verteilt werden, Förderung von Bund und Ländern wird ebenso nötig
sein wie eine gezielte Unterstützung von Digitalisierungsmaßnahmen
von vor 2014 entstandenen Filmen durch die FFA mit 1% ihres Budgets.
Wünschenswert ein an den Pakt zur Digitalisierung der Kinos
angelehntes Bündnis für den Film. -
Die finanzielle
Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Archive und des Zugangs zum
deutschen Filmerbe. Auch hier sind Bund und Länder in der Pflicht,
aber auch die deutsche Filmwirtschaft sollte sich nicht aus ihrer
Verantwortung stehlen. Pro Jahr gehen 500.000 Euro aus dem FFA-Etat
an die Archive des Kinemathekenverbunds mit Schwerpunkt
Bundesfilmarchiv für die Sicherung der Film-Materialien.
-
-
Prädikate FBW
Die
bisherige Regelung des FFG benachteiligt Dokumentarfilme, viele
Verleiher reichen ihre Filme aber nach wie vor nicht für die
Prädikatisierung ein, da die Kosten für die Sichtung die
finanziellen Effekte in der Referenzförderung übersteigen. Nachdem
das Land Hessen eine Bestandsgarantie für die FBW gegeben hat,
sollte das Prädikat zu einem Gütesiegel werden und das gesamte
bisherige System von Filmsichtung und Berücksichtigung in der
Referenzförderung so überarbeitet werden, dass sich ein „Besonders
Wertvoll" und „Wertvoll" auch auszahlt.Alle
DFFF-geförderten Filme müssen ebenso wie die fsk auch die FBW
passieren. Prädikate führen abgestuft zur automatischen Förderung
des Verleihs durch die FFA und Länderförderungen. Die
Referenzförderung wird umgestellt: Es gibt keine Mittel mehr,
sondern nur das Recht Paketförderungen für weitere Starts zu
beantragen.
Weitere Stellungnahmen des VDFK zur Filmförderung:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Filmfördergesetzes (10.04.2013)
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Filmförderungsgesetzes (30.07.2012)
Urteilsverkündung am 28. Januar 2014
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (13.12.2012)