Einführung eines Leistungsschutzrechts

Stellungnahme des VdFK zur Einführung eines Leistungsschutzrechts durch die Bundesregierung.

Der Verband der deutschen Filmkritik (VDFK) lehnt das geplante Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Er fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesvorhaben in der angestrebten Form nicht weiter zu verfolgen.

Der VDFK bestreitet keineswegs die schützenswerten Leistungen der Verlage. Um dies in den deutschen Rechtskanon zu integrieren, reicht aber eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes.

Zweifellos muss das das Urheberrecht den Erfordernissen des Digitalen Zeitalters angepasst werden. Der VDFK lehnt aber alle Vorschläge ab, den Schutz des Urhebers aufzuweichen oder nicht eindeutig zu regeln.

Wir teilen die Bedenken von ver.di und DJV gegen den ersten Entwurf des Gesetzes. In seiner vorliegenden Form gefährdet es die Informationsfreiheit. Anstatt Rechtssicherheit zu schaffen, droht Rechtsunsicherheit. Der Entwurf schränkt das Zitatrecht sogar so weit ein, dass es faktisch nicht mehr existiert. Das ist weder im Sinne der Arbeit von Journalisten noch kann es im Sinne der Verlage sein.

Der VDFK wird nicht hinnehmen, dass das Leistungsschutzgesetz nicht klärt, wie die Urheberechte der Schöpfer abgegolten werden. Wir fordern klare Regeln, wie Journalisten vergütet werden. Ihnen sollten als Urheber mindestens 70% der Erlöse zustehen.

Weiterhin plädiert der VDFK dafür, die Urheberrechte der Journalisten pauschal abzugelten – nach dem bewährten Modell der Verwertungsgesellschaften. Wir wollen keineswegs die Nutzung von Fotos, Texten oder Filmen für private, wissenschaftliche oder schulische Zwecke einschränken. Das bewährte Modell, diese Rechte über eine Geräteabgabe, Leermittelabgabe u.ä. abzugelten, muss daher aktualisiert und an die die Gepflogenheiten der digitalen Medienwelt angepasst werden.

Durch die Gesetzesinitiative zum Leistungsschutzrecht für Verlage werden die Rechte der Künstler massiv beschnitten werden. Autoren, Fotografen und Filmemacher werden der Willkür der Verlage ausgeliefert. Damit droht der Tarifvertrag für freie Journalisten zur Abgeltung der Rechte – bei der gleichzeitigen Publikation von Texten in Printmedien und im Internet – endgültig zu Makulatur zu werden, zumal der Tarifvertrag schon heute nur von wenigen Verlagen eingehalten wird. Das Brutto-Durchschnittseinkommen freier Journalisten würde also in Zukunft weiter sinken: es lag nach einer Umfrage des DJV schon 2008 bei nur noch 16.900 Euro im Jahr.

Der VDF fordert deshalb, die gesellschaftliche und politische Diskussion zur Novellierung des Urheberrechts endlich auf den Schutz der Kreativen zu fokussieren. Im gegenwärtig ausgetragenen Streit zwischen Nutzern und Verwertern droht ansonsten den Urhebern die wirtschaftliche Grundlage entzogen zu werden.