Stellungnahme zur aktuellen Debatte über die Filmförderung

Filmförderung auf bessere Grundlage stellen, um die Zukunft des deutschen Kinofilms langfristig zu sichern!

Berlin, 9. Oktober 2013

Der Verband der deutschen Filmkritik begrüßt die intensive öffentliche Diskussion der Praxis der deutschen Filmförderung im Gefolge der gestrigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht von vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) richten.

Eine eingehende Überprüfung der Förderpraxis ist nach unserer Überzeugung bei aller grundsätzlichen Anerkennung der wertvollen Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA) ebenso notwendig, wie die Präzisierung ihres Auftrags.

Der in manchen Stellungnahmen aus Teilen der deutschen Filmbranche erweckte Eindruck, beim derzeitigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gehe es lediglich um die Sicherung der bestehenden Praxis einer Filmabgabe durch Kinobetreiber, Videotheken und Fernsehsender, ist falsch. Die für die Zukunft der Förderung zentrale Frage ist vielmehr die Legitimation der Entscheidungsprozesse der Filmförderungsanstalt (FFA). 

In seiner Ankündigung der mündlichen Anhörung hatte das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass auch zu erörtern sei, „ob die Entscheidungstätigkeit der Filmförderungsanstalt ausreichend demokratisch legitimiert ist“.

Für den Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) steht außer Frage, dass es dem Bund juristisch zusteht, wie auch zum politischen Auftrag des Staatsministers für Kultur und Medien gehört, ergänzend zu den Ländern Filmförderung zu betreiben. Dem Bundestag muss es erlaubt bleiben, hierfür auch eine Sondersteuer in Form der Filmabgabe gesetzlich festzuschreiben. In diesem Punkt erwarten wir daher die Zurückweisung der Klagen, die in ihrer Stoßrichtung und Argumentation fehlgeleitet sind.

Bisher beruht die Vergabepraxis der FFA hauptsächlich auf zwei Säulen: Einer automatischen Förderung – vor allem auf der Grundlage vergangener Publikumserfolge – sowie selektiver Gremienarbeit. Die Besetzung dieser Gremien nach dem Prinzip einer Repräsentation interessierter Verbände und Gruppierungen sowie der Gesellschaft (von Fernsehsendern über den Bundestag bis hin zu Kinobetreibern) ist tatsächlich zweifelhaft.

Die Deutsche Filmakademie, die als neuestes Mitglied in die Reihe der entsendenden Verbände aufgenommen wurde, verteidigt das System in einer Stellungnahme vom 17. September 2013 als „einzigartiges „Selbsthilfesystem“ […], das ein hohes Maß an Pluralität und Vielfalt verbürgt“. Was in diesen Rechtfertigungen aber verschwiegen wird, ist, dass ein solches System der Proporzgremien für Kompromisse des kleinsten gemeinsamen Nenners steht.

Frédéric Jaeger, Geschäftsführer des VdFk, kritisiert diese Praxis:

„Die Gremienbesetzung mit Verbandsvertretern nach Proporzrechnung ist lediglich die zweitschlechteste Option nach der eines schlichten Mehrheitsprinzips wie der Einschaltquote. Sie ist sehr leicht anfällig für die Fremdbestimmung durch Faktoren, die mit den Absichten der Förderung nichts zu tun haben. Nur eine häufig wechselnde Berufung völlig unabhängiger Experten, ausgewählt auf der Grundlage reiner Sachkenntnis – und nicht ihrer Verbandsposition -, kann ein ausreichendes Maß an Distanzierung zu Einzelinteressen und Lobbyismus sicherstellen. Die aktuelle sogenannte pluralistische Zusammenstellung der Gremien vergrößert noch die Schieflage, die in der sonstigen Gesamtkonstruktion der deutschen Filmförderung ohnehin, nicht zuletzt durch den insgesamt großen Einfluss der Fernsehanstalten gegeben ist.“

Die Würdigung durch das höchste deutsche Gericht, dass es sich bei der Filmförderung um einen „komplexen Sachverhalt“ handelt, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Andreas Voßkuhle in der mündlichen Anhörung am gestrigen Dienstag, lässt darauf hoffen, dass die kulturelle Komponente und Bedeutung der deutschen Filmförderung auf Bundes- wie Länderebene gestärkt und deutlicher herausgearbeitet wird. Eine auf soliden Füßen stehende Filmförderung kann mit Recht auf die Solidarität gerade der Großen der Branche pochen.

Der Vorstand

 

Weitere Stellungnahmen des VDFK zur Filmförderung:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Filmfördergesetzes (10.04.2013)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Filmförderungsgesetzes (30.07.2012)

Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes 2014 (Februar 2012)