Filmerbe: Stellungnahme zum Expertenhearing im Bundestag 2011

Bund und Länder müssen zu ihrer Verantwortung zur Bewahrung des Filmerbes in Deutschland stehen

Am 9. November, findet im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags ein Expertenhearing zur Bewahrung des deutschen Filmerbes statt. Der Verband der Deutschen Filmkritik bedankt sich bei den Abgeordneten für die Möglichkeit, seine Ideen in die Anhörung einbringen zu können.

Der VDFK fordert die unverzügliche Einführung einer Pflichtregistrierung aller in Deutschland entstehenden filmischen Werke, wie sie international längst Standard ist.


Das Hauptaugenmerk muss im Moment darauf gelegt werden, dass das Filmerbe auch für künftige Generationen im Digitalzeitalter zugänglich bleibt. Die dabei entstehenden Kosten können die Rechteinhaber nicht alleine schultern. Sie brauchen nach dem Vorbild von Frankreich und China die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung. Auch die Länder müssen sich der Verantwortung für die Bewahrung dieses Teils des deutschen Kulturerbes stellen.

Archive bieten eine kostengünstige und technisch optimale Lagerung der Ausgangsmaterialien an, die Rechte der Urheber bleiben garantiert. Um die Aufgabe der physischen Sicherung des Filmerbes weiterhin erfüllen zu können, müssen die Archive des Kinemathekenverbunds personell und finanziell aus den Etats von Bund und Ländern gestärkt werden.

Nicht zuletzt sollte sich die deutsche Filmwirtschaft auch selbst ihrer solidarischen Verantwortung für die Bewahrung des deutschen Filmerbes stellen. Der Verband der Deutschen Filmkritik fordert, dass künftig je zwei Prozent oder je eine Million Euro des Etats der Filmförderungsanstalt für die Arbeit des Bundesarchiv/Filmarchivs sowie für einen von der FFA verwalteten Fonds zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden.

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