kurzfristig verhängte Embargo durch die Berlinale für Martin
Scorseses neue Arbeit.
Berlin, 14.02.2014
Die Berlinale hatte gestern Abend in einer Email an die
akkreditierten Journalisten jegliche kritische Berichterstattung
zur heutigen Vorführung von Untitled New York Review of Books Documentary untersagt. In der Email wurde darauf verwiesen, dass es sich bei dem im Berlinale Special
laufenden Film von Martin Scorsese und David Tedeschi – wie
bereits bekannt – um eine vorläufige Arbeitsfassung handelt. Es
würden lediglich drei Ausschnitte gezeigt und diese seien weder
vom Bild noch vom Ton her fertig. Auf Nachfrage wurde seitens der
Berlinale erklärt, das Embargo folge dem Wunsch von Martin Scorsese,
dass es keine Berichterstattung über die unfertige Fassung geben
solle. Das mit diesem Hinweis begründete Verbot von "Filmkritiken und
-besprechungen" lehnt der VdFk ab.
Im Gegensatz zu Markt- und Pressevorführungen, bei denen
Sperrfristen grundsätzlich zumindest juristisch nicht zu
beanstanden sind, kann es bei öffentlichen Veranstaltungen ein
solches, noch dazu zeitlich uneingeschränktes
Berichterstattungsverbot nicht geben. Wir halten das Embargo daher für
gegenstandslos. Nach Ansicht des VdFk handelt es sich um eine
sowohl ungültige – weil einseitige – Beschränkung der Arbeit von
Journalisten, die, sollte sie tatsächlich in irgendeiner Form
durchzusetzen versucht werden, ein klarer Eingriff in die
Pressefreiheit darstellen würde.
Die Berlinale ist darüber hinaus das einzige der drei großen
europäischen Festivals, das eine Embargo-Regelung für
Weltpremieren mit der Presseakkreditierung verknüpft. Auch diese
Praxis kritisiert der VdFk als überzogen und unverhältnismäßig. Zudem
zeugt sie von einem profunden Misstrauen gegenüber der Kritik. Im
aktuellen Fall der öffentlichen Vorführung einer Arbeitsfassung
ist Kritikern zuzutrauen, diese als solche zu behandeln und zu
besprechen.
Der VdFk geht weiterhin davon aus, dass das Embargo keinerlei
rechtlichen Prüfung standhalten dürfte und weist alle Journalisten
darauf hin, dass sie es nicht zu befolgen haben. Der VdFk sichert
in dieser Hinsicht allen betroffenen Kritikern Unterstützung und
Solidarität zu, auch für den von uns ausgeschlossenen Fall, dass
einem Kritiker aufgrund der Missachtung des Embargos eine
Benachteiligung durch die Berlinale drohen sollte.